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Charlotte Michel-Biegel

Erziehungsunfähigkeit

Aktualisiert: 18. Juni 2023

Lena hat Post bekommen. Und einen Heulkrampf gleich dazu: Ihr geschiedener Mann, der Vater ihrer beiden Kinder hat beim Amtsgericht einen Antrag gestellt. Er möchte nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder auf sich übertragen haben. Grund: die Mutter sei nicht erziehungsfähig. Seine Anwältin berichtet in allen Details, dass die Mutter nicht beim letzten Elternabend erschienen sei, dass der 13-jährige Sohn in der Schule nachgelassen habe, dass dieser im Winter zu leicht bekleidet herumgelaufen sei, dass die Tochter frech zur Oma gewesen sei, dass sie –trotz schiefer Zähne- nicht beim Zahnarzt war, dass Lena unfähig sei, die Hausaufgaben zu überwachen, und die Kinder oft keine dabei haben, dass die Kinder gezwungen werden, vor dem Essen zu beten, ihr Zimmer aufzuräumen und sauber zu halten, auch dass Lena in eine Therapie geht……

Richterhammer

Dass Lena sehr wohl erziehungsfähig war und ist, weiß Andreas ganz genau. Schließlich hat er die Erziehung bis zur Trennung vor 2 Jahren fast ausschließlich seiner Frau überlassen, und war auch noch stolz darauf. Seit der Trennung „entdeckt“ er „Fehler“. Was er vergisst: Auch nach der Trennung, und auch, wenn die Kinder bei der Mutter leben, bleibt er der Vater. Der Vater, der mit den Kindern Hausaufgaben machen kann, der zum Elternabend gehen kann, der mit ihnen zum Zahnarzt gehen kann, der die Zahnspange bezahlen kann…….Er würde erfahren, dass Amira Angst vorm Zahnarzt hat, dass Adrian faul ist und gerade keine Lust auf Schule hat, dass er seine Sneakers auch unbedingt im Winter tragen will……. Stattdessen erzählt er den Kindern bei jedem Besuch, dass sie nicht aufräumen müssen und die Mutter ja auch eine Niete in der Schule war.

DRAFTJS_BLOCK_KEY:3juvjLena hat Post bekommen. Und einen Heulkrampf gleich dazu: Ihr geschiedener Mann, der Vater ihrer beiden Kinder hat beim Amtsgericht einen Antrag gestellt. Er möchte nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder auf sich übertragen haben. Grund: die Mutter sei nicht erziehungsfähig. Seine Anwältin berichtet in allen Details, dass die Mutter nicht beim letzten Elternabend erschienen sei, dass der 13-jährige Sohn in der Schule nachgelassen habe, dass dieser im Winter zu leicht bekleidet herumgelaufen sei, dass die Tochter frech zur Oma gewesen sei, dass sie –trotz schiefer Zähne- nicht beim Zahnarzt war, dass Lena unfähig sei, die Hausaufgaben zu überwachen, und die Kinder oft keine dabei haben, dass die Kinder gezwungen werden, vor dem Essen zu beten, ihr Zimmer aufzuräumen und sauber zu halten, auch dass Lena in eine Therapie geht……


So bestärkt verlieren die Kinder zunehmend Respekt vor ihrer Mutter. Diese ist vor jedem Vater-Wochenende unsicher und danach erst recht. „Ich darf doch von den Kindern etwas fordern und ihnen auch ´mal ´was verbieten“ sagt sie in der Beratung. Sie darf nicht, sie muss! So wie der Vater auch seine Pflichten hat! Zugegeben, ihm diese Verantwortungen in Absprache zu überlassen, würde Lena nicht leicht fallen. Aber allemal besser als jetzt als „erziehungsunfähig“ zu gelten.


Dr. Charlotte Michel- Biegel, veröffentlich im Infoheft des VAMV Januar 2016



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